Jüdische Zuwanderung für Europa J-P-E in Gründung mit Sitz in D-52134 Herzogenrath Wolfstraße 2,
verfolgt rein menschenrechtliche Ziele und arbeitet für die jüdische Zuwanderung nach Europa.
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Jüdische Parteien für Europa D-52134 Herzogenrath Wolfstraße 2 - J-P-E

Jüdische Parteien für Europa J-P-E in Gründung
mit Sitz in D-52134 Herzogenrath Wolfstraße 2,

Europa benötigt dringend jüdische Zuwanderung (Immigration of Jews) und wesentlich mehr europäisch- israelische Industriekooperationen. Jüdisches Denken und Handeln strebt die Sicherheit, die Geborgenheit, die Freude und die Prosperität aller Menschen an.

Die Initiative Jüdische Parteien für Europa (J-P-E) arbeitet primär für die Zuwanderung jüdischer Bürger aus allen Teilen der Welt nach Europa. Dabei ist die Gründung jüdischer Parteien in Europa eine wichtige Voraussetzung für die Stabilisierung der Zuwanderung und der jüdischen Kultur in Europa.

Als gUG in Gründung mit dem Primärziel der Förderung jüdischer Zuwanderung nach Europa sind wir auf Spendenmittel angewiesen.

Ein Vergleich der europäischen Parteigesetze zeigt große Unterschiede in Finanzierung, Transparenz und Organisationsstrukturen, oft mit spezifischen nationalen Regelungen, die EU-weit von unterschiedlichen Gründungs- und Meldepflichten bis hin zu Wahlkampfbudgets reichen.
Ziev-Berlin | Ziev-Paris | Ziev-Marseille | Ziev-Porto | Ziev-Roma | Ziev-Madrid
Trotz dieser Unterschiede werden wir hier Muster-Entwürfe für jeweils nationale Parteiprogramme, Satzungen und Entwürfe für die Gründungsverträge bereit stellen.

Das deutsche Parteiengesetz schreibt z.B. keine Mindestzahl von Parteimitgliedern vor. Allerdings muss eine Vereinigung auch nach der Zahl ihrer Mitglieder die Ernsthaftigkeit der Mitwirkung an der politischen Willensbildung gewährleisten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 PartG). Eine konkrete Mitgliederzahl kann hierfür nicht genannt werden, da die Vereinigung in ihrem Gesamtbild gesehen wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1968 eine im Aufbau befindliche Vereinigung mit 400 Mitgliedern als Partei anerkannt (Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – BVerfGE 24, 332).
Der Deutsche Bundestag hat in einer Wahlprüfung die Parteieigenschaft einer Vereinigung mit 55 Mitgliedern verneint (Beschluss vom 26. Februar 1970 zur Drucksache VI/361, StenBer. S. 1657).

Eine erste Orientierung bietet diese europäische Vergleichsstudie:
https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2012/462512/IPOL-AFCO_ET(2012)462512_DE.pdf

Wir rechnen mit jeweiligen nationalen Gründungsverträgen, die auf dem Entscheid von jeweils etwa 1000 Mitgliedern beruhen werden.
Ziev New York | JPE Budapest | JPE Wien



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